Klimaklage gegen die EU

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Vom Klimawandel Betroffene klagen erstmals vor dem Europäischen Gericht (EuG) den Schutz ihrer Grundrechte ein und nehmen den europäischen Gesetzgeber (Europäisches Parlament und Rat der EU) damit für konsequenten Klimaschutz in die Pflicht.
Die Klage ist am 23.05.2018 vor dem EuG eingereicht worden. Europäisches Parlament und Rat der EU haben Mitte Oktober auf die Klage reagiert und Klageabweisung wegen Unzulässigkeit beantragt.

Mit Beschluss vom 08.05.2019 hat das EuG die Klage als unzulässig abgewiesen. Die KlägerInnen haben am 11.07.2019 Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt.

Hauptstreitpunkt ist derzeit der sog. Zugang zu Gericht, d.h. ob die KlägerInnen überhaupt die Möglichkeit erhalten, ihr Anliegen vor Gericht vorzutragen. Zu Inhalten bzgl. Notwendigkeit und Machbarkeit einer Klimazielverschärfung bis 2030 haben sich weder Beklagte noch EuG bislang geäußert.

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Wir erklären uns mit den jetzt schon akut vom Klimawandel betroffenen Menschen solidarisch und unterstützen die Klimaklage gegen die EU.

In der ZDF-Mediathek gibt es eine etwa halbstündige Sendung zum Thema: